Werkstudent: Steuern

Hier findest du alle Informationen die du brauchst

Vorteile des Werkstudenten bei den Steuern:

• eigene Krankversicherung

• hoher Freibetrag (1. Steuerklasse ca. 10.000 Euro, Steuerklasse 5 das doppelte!)

• keine Pflicht zur Steuererklärung 

Diese No-Go’s beim Werkstudenten & den Steuern vermeiden:

• Werkstudentenvertrag nicht überprüft

• ohne Krankenversicherung bewerben

• uninformiert sein

So sicherst du dir Steuervorteile als Student:

• Arbeite mit einem Werkstudentenvertrag

• gib eine freiwillige Steuererklärung ab

• nutze unbedingt die Steuerfreigrenzen!

Wenn du während des Studiums als Werkstudent arbeitest, profitierst du hiervon gleich in zweifacher Hinsicht. Zum einen verbesserst du durch eine studienbezogene Tätigkeit als Werkstudent deine fachspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem praxisbezogenen Umfeld. Zum anderen kannst du mit der Tätigkeit als Werkstudent dein Studium finanzieren, ohne das selbige entscheidend zu vernachlässigen.

Aber du darfst dabei nicht vergessen, dass du auch Pflichten hast. Einerseits erwartet dein Arbeitgeber natürlich Engagement und Motivation, aber auch der Staat – in Form des Finanzamtes – schaut bei der Arbeit als Werkstudent genauer hin. Im Fokus stehen dabei gerade als Werkstudent die Steuern bzw. die Sozialabgaben. Wir sagen dir, worauf du explizit achten musst und welche Thematiken in Bezug auf Werkstudenten und Steuern besonders interessant bzw. wichtig sind.

Erfahre alles zum Thema Werkstudent & Steuern in diesem Beitrag!

Definition: Werkstudent & Steuern

Als Werkstudent genießt du sehr viele Vorteile auch bei den Steuern. Das bedeutet, dass der Werkstudent Steuern zahlen muss, diese jedoch deutlich geringer sind. Darüberhinaus gibt es für dich als Werkstudenten Freibeträge (bei der Steuerklasse 1 ca. 10.000 Euro im Jahr). Bist du bereits verheiratet und in der Steuerklasse 5, wird der Freibetrag sogar verdoppelt.

Außerdem zahlt der Werkstudent Steuern wie die Kirchensteuer, aber nicht die hohe Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Dass der Werkstudent Steuern zwar zahlen muss, aber als Arbeitsmodell viele Vorteile mit sich bringt, wissen auch die Arbeitgeber. Denn auch sie profitieren von dir als Werkstudent und zahlen geringere Steueranteile. Deswegen ist es auch besonders wichtig, dass du vorab einen korrekten Werkstudentenvertrag erhältst, der alles wichtige genau regelt.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Werkstudent & Steuern

Wir beantworten dir die beliebtesten Fragen zum Thema Werkstudent und Steuern. Für weitere Informationen solltest du dir unbedingt diesen Beitrag durchlesen!

Ja. Da ein Werkstudent als Angestellter gilt, musst du als Werkstudent Steuern bzw. Sozialabgaben zahlen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, zahlst du als Werkstudent allerdings wesentlich geringere Abgaben bzw. Steuern im Vergleich zu einem normalen Angestellten. Ein wesentlicher Faktor hierfür ist die Einhaltung der 20-Stunden-Regel. Demnach darf ein Werkstudent während der Vorlesungszeit immer nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Der Werkstudent zahlt keine Steuern auf Kindergeld! Das Kindergeld bleibt somit in jedem Fall steuerfrei. Bist du über 25 Jahre alt, verlierst du aber auch als Werkstudent deinen Anspruch auf Kindergeld.

Arbeitest du als Werkstudent im gesetzlich zulässigen Rahmen, musst du im Hinblick auf dein Bruttogehalt keine Arbeitslosenversicherung, keine Pflegeversicherung und auch keine Krankenversicherung bezahlen; diese Posten sind im Rahmen der für Werkstudenten gültigen Steuern allesamt beitragsfrei. Zudem kannst du in Bezug auf die Steuern auf einen bestimmten Steuerfreibetrag zurückgreifen. Alles zusammengenommen verschafft dir dies einen bedeutend höheren Netto-Anteil von deinem Brutto-Gehalt.

Als Werkstudent zahlst du lediglich die Lohnsteuer und die Beiträge für die Rentenversicherung.

Ja, auf jeden Fall. Zwar musst du von der gesetzlichen Grundlage als Werkstudent her keine Steuererklärung abgeben, aber dennoch solltest du eine freiwillige Steuererklärung machen.Bleibst du zum Beispiel unterhalb der Jahresgehaltsgrenze eines Werkstudenten, bekommst du alle von dir diesbezüglich abgeführten Steuern vom Finanzamt zurück.

Als Werkstudent sind Steuern ab einem monatlichen Verdienst von 950 Euro fällig.

Hier gilt die klassische Regelung. Das bedeutet, du wirst in der Steuerklasse geführt, die deinem Familienstand entspricht. Zusätzlich kommt auf die Höhe des Bruttogehalts an, wie viel Sozialabgaben letztendlich geleistet werden müssen. Wirst du als Werkstudent zum Beispiel in Steuerklasse 1 geführt, ist für dich dabei der Steuerfreibetrag von ca. 10.036 Euro bindend. Erst wenn du im Jahr mehr verdienst, musst du als Werkstudent weitere Steuern zahlen.

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Werkstudent Steuern Steuererklärung

Lohnsteuer: Muss man als Werkstudent Steuern zahlen?

Hier findest du eine kurze Übersicht zum Werkstudenten und den Steuern die er zahlen muss. Wie viel du als Werkstudent an Steuern tatsächlich zahlen musst, hängt von deiner Steuerklasse und deinem Verdienst ab.

Versicherung Zahlt der Werkstudent Steuern? Steuerhöhe Anmerkung
Krankenversicherung Nein, wenn du die Einkommensgrenze von 950 Euro einhältst. Keine Verdienst du jedoch mehr als 450 Euro im Monat kannst du nicht mehr familienversichert sein.
Kirchensteuer Kommt darauf an zwischen 8 bis 9 % von der zu zahlenden Einkommens- oder Lohnsteuer Da dein Einkommen als Werkstudent in der Regel unter dem Grundfreibetrag von aktuell 9.744,00 € brutto im Jahr liegt, zahlst du als Student keine Einkommens- oder Lohnsteuer und somit auch keine Kirchensteuer. Bei einem höheren Verdienst, werden die 8 bis 9 % Kirchensteuer von der zu zahlenden Einkommens- bzw. Lohnsteuer fällig.

Wenn du aus der Kirche austrittst, entfällt die Kirchensteuer.
Solidaritätsbeitrag Ja 5,5% (Bei Steuerklasse 1) Verdienst du mehr als ca. 980 Euro im Monat wird der Solidaritätsbeitrag erhoben
Arbeitslosenversicherung Nein Nicht für den Werkstudenten relevant. Solange du dich an die im Werkstudentenvertrag vermerkten Angaben, wie die maximale Arbeitszeit, hältst, ist die Arbeitslosenversicherung nicht nötig.
Pflegeversicherung Nein Errechnung erst bei einer Vollzeitstelle. Die Pflegeversicherung wird erst relevant, wenn du eine Vollzeit bzw. Teilzeitstelle besetzt.
Lohnsteuer Ja ca. 14% des Brutto-Gehalts Die Höhe der Lohnsteuer hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab. Bist du unverheiratet, hast du üblicherweise die Steuerklasse 1.
Rentenversicherung Ja 9,5 % Die Beiträge für die Rentenversicherung werden zwischen Werkstudent und Arbeitgeber aufgeteilt.
Steuererklärung für Werkstudenten

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 Reglung zum Kindergeld

Als Werkstudent hast du auch immer einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Kindergeld, sofern dein Alter unter 25 Jahren liegt und du zudem deine Erstausbildung absolvierst. Dies ist ein nettes Zubrot. Immerhin gewährt dir der deutsche Staat jeden Monat ein Kindergeld in Höhe von 184 Euro. Dieses kommt noch auf deine Vergütung für deine Tätigkeit als Werkstudent obendrauf.

Da dein Anspruch auf Kindergeld bereits seit 2012 nicht mehr an das jeweilige Gehalt bzw. deinen Lohn gekoppelt ist, erhältst du das Kindergeld grundsätzlich in voller Höhe. Voraussetzung ist dabei, dass du deinen Studentenstatus nachweist und außerdem gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Woche weniger als 20 Stunden während des Semesters arbeitest. Als Werkstudent zahlst du hier keine Steuern.

 Die Lohnsteuer als Pflicht!

Gemäß der gesetzlichen Grundlagen rund um die Werkstudent Steuern wird die Lohnsteuer auf sämtliche Einkünfte durch nicht selbstständige Arbeit erhoben, sofern das Gehalt über 450 Euro im Monat liegt.

Allerdings zahlst du als Werkstudent die Steuern dieser Art nicht direkt an das zuständige Finanzamt. Vielmehr wird der fällige Betrag bzw. die Lohnsteuer von deinem Arbeitgeber gleich einbehalten und im Zuge der Arbeitgeberabgaben an den Fiskus weitergeleitet bzw. überwiesen. Wie viel ein Werkstudent an Steuern bzw. an Lohnsteuern letztendlich zahlen muss, hängt immer von zwei Faktoren ab. Zum einen kommt es beim Werkstudent und der Steuer auf seine Steuerklasse an und zum anderen hängt die Höhe der Lohnsteuer auch immer von der Höhe des Gehalts ab.

Du selbst musst dich allerdings in keinem Fall um die Abführung dieser im Rahmen als Werkstudent fälligen Steuern bzw. der Lohnsteuer kümmern. Das Abführen dieser als Werkstudent fälligen Steuern ist einzig und alleine Sache deines Arbeitgebers. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich festgelegt, dass die Arbeitgeber (seit der Dezemberabrechnung 2013) im Hinblick auf die „Werkstudent-Steuern“ am ELStAM-Verfahren teilnehmen müssen.

 Der Solidaritätszuschlag muss immer gezahlt werden!

Inbegriffen in den Abgaben rund um die Thematik Werkstudent und Steuern ist auch der Solidaritätszuschlag. Dieser so bezeichnete Soli-Zuschlag wurde im Jahr 1995 unbefristet eingeführt. Zahlst du also als Werkstudent Steuern in Form von Einkommenssteuer, musst auch du den Solidaritätszuschlag entrichten. Dieser wird gemeinsam mit beispielsweise weitere für den Werkstudent relevanten Steuern  (Lohnsteuer) direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen; er beträgt 5,5 Prozent.

Werkstudent Steuern Steuererklärung

Einkommensgrenze: Ab wann muss man als Werkstudent Steuern zahlen?

Wirklich zum Thema werden für dich als Werkstudent Steuern immer erst dann, wenn dein Jahreseinkommen über dem vom Gesetzgeber festgelegten Steuerfreibetrag liegt. Im Jahr 2018 liegt dieser Steuerfreibetrag bei 9.000 Euro pro Jahr.

Grundsätzlich musst du als Werkstudent Steuern je nach vorliegender bzw. zugeordneter Steuerklasse zahlen. Die entsprechende Einteilung in die verschiedenen Steuerklassen basiert immer auf dem jeweiligen Familienstatus. Bist du zum Beispiel unverheiratet, getrennt lebend oder verwitwet, stuft dich der Staat bzw. das Finanzamt in die Steuerklasse I ein. Das bedeutet, dass du im Jahr 2018 einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro zur Verfügung hast und erst bei einem höheren Einkommen als Werkstudent Steuern entrichten musst.

Dieser Betrag erhöht sich quasi noch, da von deinem Lohn als Werkstudent noch die so bezeichnete Arbeitnehmer-Pauschale von 1.000 Euro, eine Vorsorge-Pauschale sowie ein Pauschalbetrag für sonstige Sonderausgaben (36 Euro) heruntergerechnet werden. Letztendlich darfst du 10.036 Euro verdienen, bevor du als Werkstudent Steuern bezahlen musst.

Werkstudent-Steuern-Steuerfreibeträge

Du bleibst also letztendlich auf jeden Fall steuerfrei, wenn du als Werkstudent nicht mehr als 950 Euro im Monat verdienst. Nur in dem Fall, dass dein Jahreseinkommen als Werkstudent über dem Betrag von 9.000 bzw. 10.036 Euro Euro liegt, musst du also tatsächlich Werkstudent Steuern zahlen. Von der Gesetzeslage her entrichtest du als Werkstudent dabei mindestens 14 Prozent Abgaben zuzüglich des obligatorischen Solidaritätszuschlags sowie bei entsprechender Zugehörigkeit zu einer Konfession auch Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt. Dass du als Werkstudent aber Steuern zahlen musst, kommt in der Praxis nicht häufig vor.

Denn alleine schon die auf 20 Stunden in der Woche limitierte Arbeitszeit verhindert ein Überschreiten der Einkommensgrenze von 9.000 Euro.

Übrigens: Bist du als Werkstudent in einem Unternehmen tätig und dabei sogar schon verheiratet, verdoppelt sich dieser Betrag im Rahmen der Zusammenveranlagung noch einmal. Dadurch musst du dann erst als Werkstudent Steuern zahlen, wenn ihr über rund 20.000 Euro Einkommen liegt.

Steuern zahlen: Die Besonderheiten als Werkstudent

Insgesamt gestattet dir der deutsche Staat zahlreiche Vorteile bzw. Privilegien im Hinblick auf deine Arbeit als Werkstudent sowie Steuern. Wir haben dir die Besonderheiten des Themas Werkstudent & Steuern noch einmal zusammenfassend skizziert:

Werkstudent Steuern Einkommen

1. Als Werkstudent erhältst du Befreiungen von gewissen Steuern

Wer als Student an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben ist, muss bei seiner Tätigkeit als Werkstudent Steuern zahlen, ist aber von Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge befreit. D.h Als ein Werkstudent mit der Berechtigung zur Familienversicherung, musst du keine zusätzlichen Steuern für die Krankenversicherung zahlen. Dass du bei deiner Familie mitversichert bist, ist bis zu deinem 25. Lebensjahr möglich. Anschließend musst du dich selbst versichern, anderenfalls kannst du nicht als Werkstudent arbeiten.

2. Du sparst bei der Rentenversicherung!

Eine allgemeine Beitragsbelastung für dich als Werkstudenten ergibt sich nur aufgrund deiner vom Gesetzgeber vorgegebenen Rentenversicherungspflicht. Aktuelle fällt hier ein Beitrag in Höhe von 9,35 Prozent an. Allerdings kann der Beitrag den du als Werkstudent an Steuern (in dem Fall die Rentenversicherung) leisten musst auch geringer ausfallen. Das ist z.B. möglich, wenn du ein Gleitzeiteinkommen von 450,01 bis 850 EUR erzielst.

3. Deine maximale Arbeitszeit kann an dein Studium angepasst werden

Während der Vorlesungszeit ist die jeweilige Anzahl der Wochenstunden für dich als Werkstudenten prinzipiell auf 20 Stunden pro Woche limitiert. Nachts und am Wochenende kannst du jedoch mehr Arbeiten, solange dies auf 26 Wochen im Jahr beschränkt ist. In den Semesterferien gelten weitere Ausnahmen. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du maximal 40 Stunden als Werkstudent für ein Unternehmen arbeiten. Dies hat dann aber auch oft Auswirkungen auf die für den Werkstudent relevanten Steuern und Abgaben, da du bei entsprechender Stundenzahl schnell über deine Einkommensgrenze bzw. den Steuerfreibetrag kommst.

Werkstudent Steuern Arbeitszeiten

4. Als Werkstudent hast du Anspruch auf Krankengeld

Obwohl du als Werkstudent keine Steuern für die Krankenversicherung entrichten musst, wird dein Gehalt im Krankheitsfall weiterhin fortgezahlt; allerdings nur bis zu maximal sechs Wochen. Nach sechs Wochen verfällt dann dein Krankengeldanspruch.

Werkstudent Steuern Steuererklärung

Lohnt sich die Steuererklärung für einen Werkstudenten?

Bezüglich deiner als Werkstudent fälligen Steuern bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung als Student abzugeben. Wenn du eine entsprechende Steuererklärung abgeben möchtest, geschieht dies ausschließlich auf freiwilliger Basis. Wir empfehlen dir diesbezüglich, als Werkstudent deine Steuern auf jeden Fall von dem für deine Steuerangelegenheiten zuständigen Finanzamt prüfen zu lassen. Daher solltest du immer eine entsprechende Steuererklärung als Werkstudent abgeben.

Gerade wenn du im zurückliegenden Jahr als Werkstudent Steuern in Form von Lohnsteuern gezahlt hast, aber dein tatsächliches Einkommen als Werkstudent in dem Jahr die gesetzlich festgelegte Jahresgehaltsgrenze (ca. 10.000 Euro) nicht überschritten hast, hast du sehr gute Chancen Geld zurück zu bekommen.

MERKE: Unter Zeitdruck gerätst du mit der Steuererklärung mit Sicherheit nicht. Denn du musst deine freiwillige Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr spätestens nach vier weiteren Jahren einreichen. Das bedeutet, dass du deine freiwillige Steuererklärung als Werkstudent für das Jahr 2018 spätestens erst 2022 einreichen musst.

Fazit zum Thema Werkstudent & Steuern

Ja der Werkstudent muss Steuern zahlen, aber deutlich weniger als bei anderen Arbeitsmodellen! Das ist der Grund wieso der Werkstudent so beliebt ist. Denn durch den Werkstudentenvertrag profitiert der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Natürlich gibt der Werkstudent Steuern ab, diese sind aber teilweise sogar vermeidbar, wie z.B. die Kirchensteuer, wenn du aus der Kirchengemeinschaft austrittst. Auch die Solidaritätssteuer muss nicht gezahlt werden, wenn du nicht über ein Einkommen von ca. 980 Euro monatlich mit deiner Stelle als Werkstudent kommst.

Du solltest dir zusätzlich immer überlegen, ob du nicht eine Steuererklärung abgeben möchtest. Zu viel gezahlte Beiträge können so erstattet werden.

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